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	<title>Watt Nu?! &#187; Knöllchen</title>
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	<description>Ein Blog aus dem Pott über Gott und die Welt</description>
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		<title>Wie man die deutsche Justiz überlastet</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 12:56:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mem</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<category><![CDATA[Kostenexplosion]]></category>

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		<description><![CDATA[Man stelle sich folgendes Konstellation vor: jemand bekommt ein Knöllchen über 10 Euro, weil er im Halteverbot angehalten hat. Dass ihn dazu erst einmal der Herr vom Ordnungsamt animiert hat, sollte nicht unerwähnt bleiben. Dass das Ordnungsamt den ausgefüllten Halteranfragebogen als Einspruch auslegt und dann 30 Euro aufschlägt als Verwaltungsgebühr ebenfalls nicht. Besagter jemand geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man stelle sich folgendes Konstellation vor: jemand bekommt ein Knöllchen über 10 Euro, weil er im Halteverbot angehalten hat. Dass ihn dazu erst einmal der Herr vom Ordnungsamt animiert hat, sollte nicht unerwähnt bleiben. Dass das Ordnungsamt den ausgefüllten Halteranfragebogen als Einspruch auslegt und dann 30 Euro aufschlägt als Verwaltungsgebühr ebenfalls nicht.</p>
<p><span id="more-186"></span></p>
<p>Besagter jemand geht zum Anwalt. Der legt nochmal Einspruch ein. Das Ganze landet bei Gericht. Und dort taucht dann der Zeuge vom Ordnungsamt nicht auf. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Kosten trägt die Kommune.</p>
<p>Dazu kann ich nur sagen: Gehzett. Natürlich hat der Autofahrer das gute Recht, sich gegen die Stadt zu wehren. Natürlich kann die Stadt auf dem Standpunkt ihres Mitarbeiters beharren. Aber die Kosten sind hier locker flockig sicherlich von 10 auf 150-200 Euro explodiert. Sinnvoll? Eher nicht.</p>
<p>Immerhin:  das Drama war bei Gericht in 5 Minuten erledigt.</p>
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		<title>Messung per Videowagen rechtswidrig?</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 19:37:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mem</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Videowagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern meinte mein Vater zu mir, am Wochenende sei ein Urteil ergangen, wonach der Einsatz von Videowagen möglicherweise rechtswidrig sei, man also das Knöllchen dann auch nicht bezahlen müsse. Also bin ich der Sache einmal auf den Grund gegangen, denn auch wenn ich selber nicht so viel Auto fahre, ist das ja dennoch ein recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern meinte mein Vater zu mir, am Wochenende sei ein Urteil ergangen, wonach der Einsatz von Videowagen möglicherweise rechtswidrig sei, man also das Knöllchen dann auch nicht bezahlen müsse. Also bin ich der Sache einmal auf den Grund gegangen, denn auch wenn ich selber nicht so viel Auto fahre, ist das ja dennoch ein recht heißes Thema.</p>
<p>Ausgangspunkt ist der Beschluss mit dem Aktenzeichen &#8211; <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html">2 BvR 941/08 </a>- des Bundesverfassungsgerichts.<span id="more-43"></span>Was war passiert? Irgendein Ossi hat sich vom Videowagen erwischen lassen, wie er zu schnell durch die Gegend geheizt ist. Nachdem er in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, rügte er vor dem BVerfG die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in Form des Rechtes am eigenen Bild (der Videowagen hatte nicht nur sein Auto sondern auch ihn gefilmt).</p>
<p>Relativ überraschend bekam er sogar Recht. Allerdings, warum? Nun, die Behörden hatten sich wohl scheinbar auf irgendeinen Ministerialerlaß berufen, der sie zur Aufnahme der Bilder berechtigt haben solle. Fakt ist jedoch, dass ein Eingriff in das obengenannte Recht nur durch Gesetz oder aufgrund von Gesetzen erfolgen darf (der Jurist nennt dies Gesetzesvorbehalt). Daraus folgt: die Überwachung durfte nicht aufgrund dieser Vorschriften, die nur verwaltungsinterne Dinge regeln sollten &#8211; somit ist dann auch der Bußgeldbescheid nicht mit dieser Vorschrift zu begründen.</p>
<p>Was heißt das jetzt für die Videoüberwachung generell? Eigentlich ändert sich (überraschenderweise) nichts, weil niemand außer ein paar verwirrten Leuten in Meck Pom nachvollziehen kann, warum die Behörde sich auf diese Vorschrift berufen hat. Denn an sich sind die allgemeinen Vorschriften des Ordnungsrechts vollkommen ausreichend, um solche Maßnahmen abzudecken. Allerdings zeigt der Fall mal wieder, dass man den Behörden durchaus mal auf den Zahn fühlen sollte, da wird immer eine Menge Bockmist gebaut und so kommt man dann eventuell mal um die Knolle rum.</p>
<p>Ich wünsche jedenfalls weiterhin viel Spass beim beliebten Spiel: Wir rasen für die Rente.</p>
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