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Man stelle sich folgendes Konstellation vor: jemand bekommt ein Knöllchen über 10 Euro, weil er im Halteverbot angehalten hat. Dass ihn dazu erst einmal der Herr vom Ordnungsamt animiert hat, sollte nicht unerwähnt bleiben. Dass das Ordnungsamt den ausgefüllten Halteranfragebogen als Einspruch auslegt und dann 30 Euro aufschlägt als Verwaltungsgebühr ebenfalls nicht.

Besagter jemand geht zum Anwalt. Der legt nochmal Einspruch ein. Das Ganze landet bei Gericht. Und dort taucht dann der Zeuge vom Ordnungsamt nicht auf. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Kosten trägt die Kommune.

Dazu kann ich nur sagen: Gehzett. Natürlich hat der Autofahrer das gute Recht, sich gegen die Stadt zu wehren. Natürlich kann die Stadt auf dem Standpunkt ihres Mitarbeiters beharren. Aber die Kosten sind hier locker flockig sicherlich von 10 auf 150-200 Euro explodiert. Sinnvoll? Eher nicht.

Immerhin:  das Drama war bei Gericht in 5 Minuten erledigt.

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