Demnächst beim Bundesverfassungsgericht wird es die interessante Frage zu beantworten geben, warum ausgerechnet mit dem Handy telefonieren am Steuer verboten ist. Es ist ja nun nicht die einzige Tätigkeit, die zumindest zeitweilig ablenkt und die ab und an am Steuer ausgeübt wird.
Ausgegangen ist das von einem Amtsrichter in Gummersbach, der ja nicht ganz zu Unrecht anmerkte, dass zwar das Telefonieren ohne Freisprechanlage untersagt sei, nicht aber etwa Rauchen am Steuer (in Schweden bspw ist das ebenfalls nicht erlaubt) oder aber auch Sex beim Autofahren.
Wo der gute Mann recht hat, hat er recht, wie ich finde. Zumal ich zumindest den Verdacht hege, dass guter Sex um einiges mehr ablenken dürfte als etwa ein angeregtes Gespräch. Und so wird dieser konkreten Normenkontrolle, wie das Ganze im Juristendeutsch genannt wird, eine relativ gute Chance auf einen zumindest teilweisen Erfolg zugebilligt. Dazu kommt, dass das Handy ja mittlerweile zum Multifunktionsgerät mutiert ist und beispielsweise den PDA mehr oder minder ersetzt. Sicherlich ist die Ausrede, man habe nur ein Schreiben diktiert, schnell als solche entlarvt, sobald die nächste Telefonabrechnung da ist, aber dennoch zeigt es natürlich die Probleme auf.
Man darf gespannt sein, wie die Karlsruher Richter sich zu der Sache äußern. Wenns so weit ist, gibts hier natürlich ein Update.