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Gestern meinte mein Vater zu mir, am Wochenende sei ein Urteil ergangen, wonach der Einsatz von Videowagen möglicherweise rechtswidrig sei, man also das Knöllchen dann auch nicht bezahlen müsse. Also bin ich der Sache einmal auf den Grund gegangen, denn auch wenn ich selber nicht so viel Auto fahre, ist das ja dennoch ein recht heißes Thema.

Ausgangspunkt ist der Beschluss mit dem Aktenzeichen – 2 BvR 941/08 - des Bundesverfassungsgerichts.Was war passiert? Irgendein Ossi hat sich vom Videowagen erwischen lassen, wie er zu schnell durch die Gegend geheizt ist. Nachdem er in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, rügte er vor dem BVerfG die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in Form des Rechtes am eigenen Bild (der Videowagen hatte nicht nur sein Auto sondern auch ihn gefilmt).

Relativ überraschend bekam er sogar Recht. Allerdings, warum? Nun, die Behörden hatten sich wohl scheinbar auf irgendeinen Ministerialerlaß berufen, der sie zur Aufnahme der Bilder berechtigt haben solle. Fakt ist jedoch, dass ein Eingriff in das obengenannte Recht nur durch Gesetz oder aufgrund von Gesetzen erfolgen darf (der Jurist nennt dies Gesetzesvorbehalt). Daraus folgt: die Überwachung durfte nicht aufgrund dieser Vorschriften, die nur verwaltungsinterne Dinge regeln sollten – somit ist dann auch der Bußgeldbescheid nicht mit dieser Vorschrift zu begründen.

Was heißt das jetzt für die Videoüberwachung generell? Eigentlich ändert sich (überraschenderweise) nichts, weil niemand außer ein paar verwirrten Leuten in Meck Pom nachvollziehen kann, warum die Behörde sich auf diese Vorschrift berufen hat. Denn an sich sind die allgemeinen Vorschriften des Ordnungsrechts vollkommen ausreichend, um solche Maßnahmen abzudecken. Allerdings zeigt der Fall mal wieder, dass man den Behörden durchaus mal auf den Zahn fühlen sollte, da wird immer eine Menge Bockmist gebaut und so kommt man dann eventuell mal um die Knolle rum.

Ich wünsche jedenfalls weiterhin viel Spass beim beliebten Spiel: Wir rasen für die Rente.

1 Kommentar auf “Messung per Videowagen rechtswidrig?”

  1. ohnenamen sagt:

    “Irgendein Ossi ” – Das ist wohl etwas frech von Dir !

    “ein paar verwirrten Leuten in Meck Pom” Das ist auch nicht OK so finde ich.

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